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Bürgerbeteiligung
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
das Verwaltungsgericht hat entschieden. Auf den 1. Blick ist damit der Weg frei für das Spaßbad an der Hamburger Straße. Aber was wird mit den über 31.000 BürgerInnen, die für den Erhalt der Bäder in den Stadtteilen unterschrieben haben?
Der Richter im Verwaltungsgericht sprach heute von zuviel Begründung und zuviel Kostendeckungsvorschlag im Text des Bürgerbegehrens. Das Bürgerbegehren an sich:
"Ich bin dafür, dass die Stadt Braunschweig ein neues Bäderkonzept erarbeitet, ohne ein neues großes Erlebnisbad an der Hamburger Straße. Allerdings mit weitgehender Erhaltung und Renovierung der bestehenden Bäder und einem neuen Hallenbad im Westen der Stadt. Das neue Konzept soll im Rahmen der bisher für Bäder geplanten Aufwendungen umgesetzt werden."
hätte vollkommen ausgereicht und das Gericht dazu bewogen gegen die Stadt zu entscheiden, so der Richter in seiner mündlichen Begründung. Die Entscheidung hing also nur am seidenen Faden.
In §22b der NGO, Absatz 9 heißt es: "Der Rat kann den Bürgerentscheid dadurch abwenden, dass er zuvor vollständig oder im Wesentlichen im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet."
Verehrte Abgeordnete im Rat der Stadt Braunschweig, werden Sie aktiv, fordern Sie eine neue Diskussion über die Zukunft der Braunschweiger Bäder, bringen Sie die BürgerInnen die das Begehren unterschrieben haben zu Gehör. Fördern Sie den demokratischen Dialog. Beauftragen sie die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Konzeptes der Braunschweiger Bäderlandschaft, mit Beteiligung interessierter BürgerInnen.
mit freundlichen Grüßen
Dr. Ingeborg Wender Heinrich Betz Hansi Volkmann
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